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KODEX

Schoeller-Bleckmann Oilfield Equipment AG (SBO) bekennt sich seit 2005 zum Österreichischen Corporate Governance Kodex, befolgt und setzt diese Regelungen konsequent um. Das Regelwerk des Kodex entspricht internationalen Standards für verantwortungsvolle Führung und Leitung von Unternehmen. Durch die Einhaltung des Österreichischen Corporate Governance Kodex leistet SBO einen Beitrag zur Stärkung des Vertrauens in österreichische Unternehmen und in den österreichischen Kapitalmarkt.

Der Österreichische Corporate Governance Kodex ist auf der Website des Österreichischen Arbeitskreises für Corporate Governance unter www.corporate-governance.at abrufbar.

Im Jahr 2012 wurde im Jänner eine Neufassung des Österreichischen Corporate Governance Kodex beschlossen, wobei eine Reihe von Regeln geändert wurde. Diese Neufassung wurde im Juli 2012 an die durch das 2. Stabilitätsgesetz eingeführten gesetzlichen Vorgaben angepasst. SBO entspricht dem Kodex in der Fassung Juli 2012. Die Regeln des Kodex sind in drei Kategorien unterteilt:

Erstens: L-Regeln (Legal Requirements). Dabei handelt es sich um zwingende Rechtsvorschriften, deren Einhaltung gesetzlich vorgeschrieben ist.

Zweitens: C-Regeln (Comply or Explain) – diese Kategorie beinhaltet international übliche Vorschriften, deren Nichteinhaltung erklärt werden muss.

Die dritte Kategorie, die R-Regeln (Recommendation), hat Empfehlungscharakter; die Nichtumsetzung ist weder offenzulegen noch zu begründen.

Die zwingenden Rechtsvorschriften (L-Regeln) werden von SBO vollständig eingehalten.

Explain
Die C-Regeln werden von SBO überwiegend eingehalten. Nachfolgend Erläuterungen zu den Abweichungen:

Regel 18a
Der Vorstand berichtet in der Aufsichtsratssitzung, die über den Jahresabschluss für das Geschäftsjahr 2012 Beschluss fasst, über die Vorkehrungen zur Bekämpfung von Korruption im Unternehmen im Geschäftsjahr 2012.
Durch die Einführung des Business Ethics Code hat die Schoeller-Bleckmann Oilfield Equipment AG schon vor Jahren Maßnahmen getroffen, um unter anderem Korruption, Bestechung, verbotene Geschenkannahme oder andere unlautere Geschäftspraktiken zu unterbinden bzw. zu ahnden.

Regel 41
Die Funktion des Nominierungsausschusses wird in Übereinstimmung mit dem Corporate Governance Kodex vom Vergütungsausschuss wahrgenommen.


 

Kontakt

Schoeller-Bleckmann

Oilfield Equipment AG


Hauptstraße 2
A-2630 Ternitz


Tel.: 0043 (0)2630 315-251
Fax: 0043 (0)2630 315-501


E-Mail: investor_relations@sbo.co.at

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